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Wenn man mich fragt, ist es ein eindeutiger Verstoß gegen Art. 3 der EMRK, wenn man von mir verlangt, über 150 Seiten Gesetzestext durch zu arbeiten.
creature meinte am 29. Nov, 00:29:
hast was angstellt oder bist juristin..;) 
june antwortete am 29. Nov, 01:11:
weder noch
trotzdem will "man" dummerweise am Dienstag im Rahmen einer Arbeitsgruppe meine Einschätzung hören, weswegen ich hier sitze, bewaffnet mit Leuchtstift und Kuli und sich meinem Bauchgefühl nach zu urteilen die an den Rand gekritzelten Rufzeichen und Fragezeichen ziemlich die Waage halten ... 
creature antwortete am 29. Nov, 01:30:
da gibts so schnellesetechniken, du siehst die seite nur an und scannst mit dem auge darüber, 1 stunde wird reichen für 150 seiten. 
june antwortete am 29. Nov, 01:37:
Ich glaube nicht, dass das klappt, wenn immer wieder auf §en verwiesen wird, die irgendwo anders zu finden sind und man sich doch bei jedem Satz überlegen muss: "Hat der jetzt irgendwie irgendwas mit meinem Bereich zu tun oder doch nicht?". Das Erfassen der Zeilen an sich ist ja nicht das Problem, der Versuch zu erkennen, was davon relevant ist für die tägliche Praxis, das ist die Herausforderung.